Thema: Recht und Steuern: Meldepflichten nach Aussenwirtschaftsverordnung
alemannia Am: 22.06.2021 14:52:16 Gelesen: 1427# 5@  
@ Fridolino [#1]

Hallo,

AWV steht für Außenwirtschaftsverordnung. Die Meldepflicht für Überweisungen von und nach Deutschland ab 12.500 € dient der Kontrolle des Kapitalflusses aus dem In- und Ausland.

Die Splittung eines Betrages von über 12.500 €, um diese Grenze einzeln zu unterschreiten, ist ebenfalls meldepflichtig.

Gruß

Guntram
 
Quelle: www.philaseiten.de
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