Thema: Erfahrungen mit Ebay
bovi11 Am: 23.06.2021 17:23:24 Gelesen: 46175# 227@  
@ 10Parale [#225]

Das BGB wird nicht ausgehebelt. EBay kann wie jeder andere auch, die Regelungen zugunsten des Verbrauchers ändern. Amazon macht das seit vielen Jahren schon.

Erhält der Verkäufer - egal ob gewerblich oder privat - den Kaufpreis nicht, weil eBay, Amazon oder wer auch immer den gezahlten Betrag an den Käufer zurückgibt, hat der Verkäufer in der Regel gleichwohl einen Anspruch gegen den Käufer [1].

"Wird der Kaufpreis vereinbarungsgemäß unter Verwendung des Zahlungsdienstes PayPal entrichtet, vereinbaren die Kaufvertragsparteien - bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte - zugleich stillschweigend, dass die getilgte Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie rückbelastet und der Kaufpreis dem PayPal-Konto des Käufers wieder gutgeschrieben wird."

[1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=80382&pos=0&anz=1
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/15352
https://www.philaseiten.de/beitrag/270283