@ bovi11
[#227] Erhält der Verkäufer - egal ob gewerblich oder privat - den Kaufpreis nicht, weil eBay, Amazon oder wer auch immer den gezahlten Betrag an den Käufer zurückgibt, hat der Verkäufer in der Regel gleichwohl einen Anspruch gegen den Käufer.Diesen Anspruch darf er dann juristisch einfordern.