Thema: Zeitungsüberweisungen für B-Stücke
Postgeschichte Am: 23.04.2010 01:16:24 Gelesen: 21641# 4@  
@ heide1 [#3]

Hallo Jürgen,

daß die Sachen (gemeint sind hier die Umschläge "Zeitungsüberweisung für B-Stücke") allgemein nicht bekannt sind, ist schon an Deiner Frage zu erkennen. Ansonsten hättest Du diese Frage doch nicht gestellt oder wolltest Du diese später selbst beantworten? Es wäre nett gewesen, wenn Du auch die Rückseite abgebildet hättest.

Der Begriff "Zeitungsüberweisung für B-Stücke" ist ein spezieller Begriff des Postzeitungsdienstes, der vermutlich nur in Ausführungsbestimmungen zur Postzeitungsordnung und Dienstanweisungen hierzu zu finden ist. Als "B-Stücke" sind mir in anderem Zusammenhang "Beutelstücke" bekannt, eine Versandart, die auch im Postzeitungsdienst Verwendung fand. Daher halte ich diesen Begriff für authentisch. Bei der "Überweisung" handelt es sich nicht um eine Geldüberweisung, sondern um die Meldung der überwiesenen Zeitung, für die eine Gebühr zu entrichten war. Für die Überweisung einer Zeitung im Orts- und Ferndienst waren 60 Pf zu zahlen, in dem gezeigten Fall also portogerecht.

Mit philatelistischem Gruß
Manfred
 
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