Thema: Belege deutschsprachiger Versicherungsunternehmen
mausbach1 (RIP) Am: 28.06.2021 09:43:33 Gelesen: 18326# 42@  
Die HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit ist ein deutscher Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Stuttgart und seit 1994 Gleichordnungskonzern mit der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung. Die Zulassung als privater Krankenversicherer wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 1. Januar 1988 erteilt.



Die Gründung erfolgte am 20. Oktober 1934 als Hallesche Krankenkasse V.V.a.G. in Berlin durch die Kaufmännische Krankenkasse – KKH für die notwendige Ausgliederung von 20.570 nicht versicherungspflichtigen Mitgliedern zum 1. Januar 1936 aus der Ersatzkasse. Betreut wurden die Mitglieder damals von 195 Mitarbeitern. Um an den wichtigsten Orten präsent zu sein, wurden in den kommenden zwei Jahren 14 Bezirksverwaltungen und 52 Geschäftsstellen neu eingerichtet. 1948 wurde die Verwaltung aufgrund politischer Spannungen und im Zuge der Tatsache, dass in Stuttgart eines der wenigen nicht zerstörten Gebäude stand von Berlin nach Stuttgart verlegt.[1]

Der 1935 in Berlin gegründete Automobilclub Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist der Mittelpunkt der heutigen KS/AUXILIA-Unternehmensgruppe und mit rund 600.000 Mitgliedern der drittgrößte deutsche Automobilclub. Er ist Mitglied des EAC European Automobile Clubs. Das Unternehmen entstand aus dem Automobilclub und hat sich zu einer Unternehmensgruppe rund um den Verkehr und den Rechtsschutz entwickelt. Der Sitz der Unternehmensgruppe ist in München.



Der Automobilclub wurde 1935 unter dem Namen „Fakulta e. V.“ als „Sozialer Unterstützungsverein“ für Berufskraftfahrer gegründet. Der unabhängige Automobilclub entstand mit den ersten deutschen Autobahnen und setzte sich für mehr Sicherheit auf den Straßen ein. 1952 wurde der Club in „Deutscher Berufsfahrer-Schutz Fakulta e.V.“ umbenannt. Zwei Jahre später entschied sich der Automobilclub dazu, aufgrund der deutlich steigenden Popularität von Automobilen, sich für alle Autofahrer zu öffnen.[2]

Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip oder Äquivalenzprinzip) bezeichnet, bei dem viele einen Geldbetrag (= Versicherungsprämie) in die Kapitalsammelstelle Versicherer einzahlen, um beim Eintreten eines entsprechenden Schadens, dem Versicherungsfall, aus dieser Kapitalsammelstelle einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht das Vermögen der Kapitalsammelstelle bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.



Eine gesetzliche Definition der Versicherung besteht nicht. Im Richterrecht haben sich folgende Kriterien für das Versicherungsgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 VAG herausgebildet:

• Entgeltlichkeit der Übernahme der Verpflichtung,
• Planmäßiges Betreiben des Geschäftes durch absichtlichen Aufbau des Risikoausgleichskollektivs,
• Selbständiges Geschäft, also keine unselbständige Nebenabrede eines anderen Geschäfts,
• Rechtsanspruch auf die Leistung bei Eintreten des Versicherungsfalls,
• Ungewissheit der Leistung (Risikoübernahme) und
• Systematische Übernahme einer Vielzahl gleichartiger Gefahren (möglichst homogenes Risikoausgleichskollektiv)[3]

Glückauf!
Claus

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Hallesche_Krankenversicherung
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrer-Schutz
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_(Kollektiv)
 
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