Thema: Zeitungsüberweisungen für B-Stücke
Postgeschichte Am: 23.04.2010 10:08:48 Gelesen: 21581# 6@  
@ heide1 [#5]

Hallo Jürgen,

das ist genau das, was ich meine. Durch die Abbildung der Karte (auch der Rückseite) lassen sich die Fragen besser beurteilen. Daß es sich bei dieser Karte um eine Meldung handelt, also nicht um die Zeitung selbst, hatte ich ohne Vorlage der Abbildung im Beitrag [#4] schon erwähnt. Eine bei der Post bestellte Zeitung wurde auf Verlangen des Beziehers an eine andere Postanstalt gegen Gebühr überwiesen (z.B. wenn jemand vorübergehend in einem anderen Ort wohnte). In dem von Dir erwähnten Zeitraum waren hierfür 60 Pf zu zahlen. Die Rücküberweisung zum ursprünglichen Postamt war gebührenfrei.

Nicht zu verwechseln ist die Überweisungsgebühr mit der Nachsendungsgebühr, die für eine Nachsendung einer Zeitung an einen anderen Ort fällig wurde. In diesem Fall blieb die Zuständigkeit für die Zustellung beim bisherigen Postamt. Dieses sandte dann die Zeitung an die gewünschte Adresse nach. Für diesen Dienst waren im o.a. Zeitraum jeweils 15 Pf Nachsendegebühr zu zahlen.

Daß diese seltene Versendungsart in der Sekundärliteratur "kümmerlich" behandelt wurde wie du sagst, wundert mich nicht, da sie in der Primärliteratur, auf die ich mich gerne stütze, auch nicht so ausführlich beschrieben ist. Man muß sich die Informationen mühsam zusammensuchen und die Vorschriften auslegen. Ich wiederhole mich, wenn ich bei Anfragen um Abbildung des gesamten Beleges bitte. Nicht für die Beurteilung der von Dir gezeigten Vorderseite, aber für die Nichtsammler des Sammelgbietes Heuss sicher interessant.

Gruß
Manfred
 
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