Thema: Österreich: Postgeschichtliche Fragen für die Zeit von 1945-1947
Harald Zierock Am: 25.04.2010 07:00:39 Gelesen: 10977# 3@  
Ich habe dies im Internet über Steuer Zahlkarten gefunden:

Eine Steuerzahlkarte informiert den Bürger, wie viel und wofür er zahlen muss, wo, wie und innerhalb welcher Frist die Einzahlung vorzunehmen ist, wo ein eventueller Rekurs einzureichen ist und wie und wo man die Ratenzahlung der Steuerzahlkarte beantragen kann.

Es ist sehr wichtig die Steuerzahlkarte gut durchzulesen, denn ab dem Zustellungsdatum hat der Steuerzahler eine Frist von 60 Tagen, um den geschuldeten Betrag ohne Zuschläge zu entrichten. Nach Ablauf der Frist fallen außerdem Verzugszinsen (die ab dem Fälligkeitsdatum täglich anreifen) und Einzugskosten (die Vergütung für die Einzugstätigkeit) an.

Sollte es zu einem Zwangsvollstreckungsverfahren kommen, sind zudem alle zusätzlichen Kosten (Eintragung und Löschung der Hypothek, Pfändung usw.) zu entrichten.


Hoffe das hilft ?

Schönen Sonntag,

Harald
 
Quelle: www.philaseiten.de
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