Thema: 19 % Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren ab 5,23 Euro seit 1.7.2021
DL8AAM Am: 08.07.2021 01:12:31 Gelesen: 18542# 19@  
@ drmoeller_neuss [#18]

Danke für den Tip zur GoA. In die Richtung hatte ich nicht gedacht. Interessant dürfte aber trotzdem sein, was passiert, wenn es mal zum Rechtsstreit kommt. Denn einer der elementaren Grundsätze für die GoA ist, dass gilt, dass der "... Schwerpunkt sieht der Gesetzgeber Verhältnisse, in denen sich jemand altruistisch für einen anderen einsetzt", d.h. nur vollkommen uneigennützig agieren muss. Falls die Post dadurch keinerlei Einnahmen generiert, sondern ausschliesslich nur ihre eigenen Kosten refinanziert, könnte sie damit durchkommen, solange der Kunde sich nicht im Vorfeld gegen eine GoA ausspricht.

Nur wie sieht das aus, wenn ich selbst "günstiger" agieren kann? Und das der Post bekanntgegeben wurde. Zumindest muss ich als Agierender ja die Chance haben, im Vorfeld bewusst der Post mitzuteilen, dass ich deren "GoA-Dienst" ausdrücklich nicht wünsche, ihr die Geschäftsführerschaft abspreche, ich also weiterhin in meinen eigenen Namen zu handeln wünsche. Eine Sendungsabweisung und Rücksendung ins Ausland dürfte dann durch die Post, als UPU-Partner, auch nicht stattfinden dürfen.

Das sind im Prinzip das aber nur rein akademische Fragen für Rechtskundelehrer und Juristen auf der Suche nach "Profilierung". ;-)

LG
Thomas
 
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