Thema: Zeitungsüberweisungen für B-Stücke
heide1 Am: 27.04.2010 16:59:36 Gelesen: 21524# 7@  
@ Postgeschichte [#6]

Moin Manfred,

Du schreibst schon etliches dazu, Danke. Mein unwesentliches Wissen dazu:

Zeit 1957-1960 BRD, Postkartenformblatt Zeitungsüberweisung für B-Stücke
B-Stück bedeutet Bestellstück - im Bestellstückverfahren, die Bezieher bestellen die Zeitung bei Ihrem Postamt.

Im Postamt kann der Kunde eine Postzeitungsliste kaufen, in der alle zum Postzeitungsdienst zugelassenen Zeitungen und Zeitschriften erfasst sind.
Die Postzeitungsliste enthält folgende Angaben:

Titel der Zeitung
Anschrift und Postgirokonto des Verlegers
Vertriebskennzeichen
Erscheinungsweise - mit A beginnend Tageszeitungen, mit B wöchentlich und mit C monatlich erscheinende.
Abonnementspreise

1. Fall: Der Kunde kann also aus dieser Postzeitungsliste alle Daten zum Bezug über die Post entnehmen und mit dem am Schalter erhältlichen Postkartenformblatt ( Zeitungsüberweisung für B-Stücke) Zeitungen und Zeitschriften bestellen - 60 Pfg.

2. Fall: Das hier vorliegende Postkartenformblatt ( Zeitungsüberweisung für B-Stücke) ist für eine Adressänderung (FÖRMLICH: Umschreiben einer Zeitung auf den Namen eines anderen Beziehers) benutzt, für diese Leistung waren auch 60 Pfg. zu bezahlen.

Frau Bethge bezieht die Zeitung/Zeitschrift C 6342 C (monatlich), sie zieht ins Sanatorium Jordanbad, 14b Biberach/Riß und lässt sich die Zeitung nachsenden.

Dazu einige handschriftliche postialische Vermerke.

UNSICHER: Erscheinungsweise - mit A beginnend Tageszeitungen, mit B wöchentlich und mit C monatlich erscheinende. da mir so von einem alten Postler erklärt wurde, er war sich unsicher!

Evtl. kann das jemand bestätigen?


 
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