Thema: Zeitungsüberweisungen für B-Stücke
Postgeschichte Am: 27.04.2010 20:43:41 Gelesen: 21492# 8@  
@ heide1 [#7]

Hallo Jürgen,

die Aussagen möchte ich in einigen Punkten berichtigen.

2. Fall: Das hier vorliegende Postkartenformblatt (Zeitungsüberweisung für B-Stücke) ist für eine Adressänderung (FÖRMLICH: Umschreiben einer Zeitung auf den Namen eines anderen Beziehers) benutzt, für diese Leistung waren auch 60 Pfg. zu bezahlen.

Bei der Beschreibung handelt es sich um 1 Fall, nämlich die Zeitungsüberweisung, d.h. der Bezieher (Frau Bethge) hat den Zeitungsbezug vom Postamt Hamburg 7 für einen bestimmten Zeitraum an das Postamt Biberach überwiesen und zwar vom 1.9. bis 29.9.1960 und dann nach Bad Homburg weiterüberwiesen. Für die Zeitungsüberweisung von Hamburg nach Bieberach, waren 60 Pf zu zahlen, für die Weiterüberweisung nach Bad Homburg nicht. Dies ergibt sich auch aus den Vermerken. Weiter ergibt sich hieraus, daß in Biberach kein Zeitungsgeld erhoben wurde, dafür aber vom neuen Postamt in Bad Homburg, wo die Gebühr für den Monat Oktober entrichtet wurde. Der Zweck dieser Meldung war nicht die Nachsendung einer Zeitung, für die jeder Bezug mit 15 Pf zu Buche schlug, sondern die Überweisung des Zeitungsbezuges an ein anderes Postamtes zwecks Abrechnung der Zeitungs(bezugs)gebühren.

Gruß
Manfred
 
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