Thema: Motiv: Der arbeitende Mensch
mausbach1 (RIP) Am: 13.07.2021 09:54:52 Gelesen: 16436# 72@  
Wuppertal

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Daneben gibt es die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft als Teil der SVLFG.



Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger (UVT) der öffentlichen Hand haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten § 14 SGB VII. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles entschädigen sie die Versicherten oder deren Hinterbliebene. Beide Leistungsbestandteile folgen dem Prinzip des Einsatzes aller geeigneten Mittel. Die UVT erfüllen diesen Präventionsauftrag nach § 17 SGB VII insbesondere durch Beratung und Überwachung der Unternehmen in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Glückauf!
Claus

https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsgenossenschaft
 
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