Thema: Rückantwortbriefe mit Absenderfreistempeln
Araneus Am: 13.07.2021 20:21:56 Gelesen: 4065# 6@  
@ GSFreak [#1]
@ Journalist [#3]
@ Journalist [#5]

Der Grund, warum der in Beitrag [#1] gezeigte Beleg gesondert geprüft wurde, dürfte darin liegen, dass der Antwortumschlag als normaler Großbrief (Produktschlüssel 21) frankiert wurde. Da das Datum hier nicht mit dem Einlieferungsdatum übereinstimmte, wurde die Diskrepanz wohl maschinell erkannt und der Brief wurde aussortiert und geprüft.

Rückantwortbriefe haben einen eigenen Produktschlüssel der Deutschen Post. Für einen Rückantwort-Großbrief lautet der Produktschlüssel 921 [1]. Wäre dieser bei der Freimachung verwendet worden, hätte die FRANKIT-Maschine den Text "Rückantwort" mit gedruckt (wie in Beitrag [#5] gezeigt), und der Brief hätte vermutlich ohne weitere Prüfung den postalischen Weg durchlaufen.

In den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG für die Frankierung von Sendungen mit FRANKIERMASCHINEN" [2] lauten die Vorgaben: „Umhüllungen, Karten und Aufschriftzettel für Sendungen können vom Nutzer der Frankiermaschine für die Rücksendung innerhalb Deutschlands vorfrankiert werden („vorfrankierte Sungen“). In diesem Fall ist die Frankierung auch dann zulässig, wenn das Datum im Frankiervermerk mehr als einen Tag vom tatsächlichen Einlieferungsdatum abweicht.“
Eine Gültigkeitsfrist ist hier nicht genannt.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://resources.quadient.com/m/3037bfd03a46efb6/original/Produkt-und-Tariftabelle-Hersteller-Februar-2021.pdf
[2] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/F_f/Frankiermaschine/dp-agb-frankiermaschinen-201807.pdf
 
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