Thema: (?) (11) Portofreie Dienstsache - postalischer Hintergrund
Totalo-Flauti Am: 18.07.2021 01:07:23 Gelesen: 2709# 10@  
Liebe Sammlerfreunde,

auch Fürstenhäuser mit ihren Angehörigen und die entsprechenden Ministerien waren von der Portopflicht befreit. Ich habe hier ein Brief von 1892 aus Dresden nach Leipzig. Absender ist die sächsische Ordenskanzlei. Auf der Rückseite wurde ein entsprechendes Siegel angebracht. Die Portofreiheit wurde hier durch den vorderseitig angebrachten Stempel L2 "Königliche / Angelegenheit" erlangt.

Die Ordenskanzlei bildete gemeinsam mit dem Ordensrat das Departement der Königlichen Ritterorden. Personell war sie eng mit dem Ministerium des Königlichen Hauses verbunden. Sie übernahm ihre Aufgaben 1832 vom aufgelösten Geheimen Kabinett und war verantwortlich für die Verleihung des Militär-St.-Heinrichsordens, des Albrechtsordens, von Verdienstorden, Ehrenkreuzen und Medaillen. Nach 1918 wurden ihre Ordensangelegenheiten von der sächsischen Staatskanzlei abgewickelt.

Der Adressat Prof.Dr.jur. Karl Otto Müller (12.06.1819 bis 13.12.1898) war seit 1852 Professor an der Juristenfakultät der Uni Leipzig. Deren Dekan war er ebenfalls mehrere Male. Er wird in der Anschrift als "Comthur" (Komtur) des Verdienstordens angesprochen. Der Begriff Komtur bezeichnet in der Ordenskunde die mittlere Stufe eines in mehrere Stufen eingeteilten Verdienstordens. Der Verdienstorden des Königreichs Sachsen war in den Stufen Ritter, Komtur und Großkreuz eingeteilt. Der Orden wurde als Komtur am Hals getragen.

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.


 
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