@ MS-Peter
[#51]Die Fälscherdeppen hätten sich beim Hochzeitsblock wenigstens erkundigen können, wann man ein langes s, ein rundes s und ein scharfes s setzt [1].
Die Frage ist, ob man einen solchen Schund überhaupt noch als - wenn auch gefälschtes - philatelistisches Material bezeichnen darf, denn einen originalen Hochzeitsblock gab es ja nie. Wenn es sich nicht um philatelistisches Material handelt, ist der Vertrieb strafrechtlich relevant.
Hans-Jürgen
[1]
https://de.wikipedia.org/wiki/Langes_s