Thema: Zeitungsüberweisungen für B-Stücke
Postgeschichte Am: 30.04.2010 11:51:09 Gelesen: 21491# 10@  
@ heide1 [#9]

Hallo Jürgen,

eine Drohung mit dem Einstellen in andere Foren am Frühen Morgen? Ich hätte mich schon dazu geäußert, war mir aber nicht sicher, ob die Frage von dem alten Postler noch beantwortet wird.

Was mich wundert, dass sich niemand zu meiner Frage

Erscheinungsweise - mit A beginnend Tageszeitungen, mit B wöchentlich und mit C monatlich erscheinende. da mir so von einem alten Postler erklärt wurde, er war sich unsicher!

äußert.


A- und C-Stücke sind mir unbekannt und habe ich auch nicht in den Vorschriften für den Postzeitungsdienst gefunden. Es gibt B-Stücke (=Bestellstücke), V-Stücke (=Verlagsstücke) und D-Stücke (=Dauerstücke). Auf die Erscheinungsweise hat diese Bezeichnung keinen Einfluß. Die Bezugsgelder für V-Stücke und D-Stücke werden übrigens nicht von der Post erhoben. Es gibt also nur B-Stücke. Das Verfahren ist so, daß ein Verleger die Zeitungen, die er durch Vermittlung der Post vertreiben möchte, bei dem Postamt am Verlagsort (Verlagspostamt) anzumelden hat. Das Postzeitungsamt in Berlin, dem die Anmeldungen mitgeteilt wurden, stellte eine "Postzeitungsliste" zusammen, anhand derer die Zeitungen bestellt werden konnten. Die Bestellung sollte bei dem Postamt im Bereich des Empfängers erfolgen. War dieser vorübergehend an einem anderen Ort, konnte er sich die Zeitung nachsenden (Nachsendegebühr je Zeitung) oder die Zeitung an das neue Postamt überweisen lassen (einmalige Überweisungsgebühr).

Eine Bestellung konnte auch beim Verleger als sogenannte Verlagsstücke direkt für die Dauer eines Monats (V-Stücke) oder auf unbegrenzte Zeit bis auf späteren Widerruf (Dauerstücke = D-Stücke) erfolgen.

Ich hoffe, Du bist mit den Ausführungen zufrieden.

Gruß
Manfred
 
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