Thema: (?) (348/355) Nachgebühr verschiedener Länder
BD Am: 01.05.2010 09:33:08 Gelesen: 368684# 167@  
@ reichswolf [#166]

Hallo Christoph,

Zur 1. Karte:

Ab dem 1.10.1925 bis zum 31.07.1927 galt: Für nicht oder unzureichend freigemachte Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben, Mischsendungen und Blindensendungen im innerdeutschen Verkehr (einschl. Saarland) wird das eineinhalbfache des Fehlbetrages auf volle 5 Pfennig aufgerundet nacherhoben, jedoch beträgt der Mindestbetrag 10 Pfennig.

Beste Grüsse Bernd
 
Quelle: www.philaseiten.de
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