@ reichswolf
[#166]Hallo Christoph,
Zur 1. Karte:
Ab dem 1.10.1925 bis zum 31.07.1927 galt: Für nicht oder unzureichend freigemachte Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben, Mischsendungen und Blindensendungen im innerdeutschen Verkehr (einschl. Saarland) wird das eineinhalbfache des Fehlbetrages auf volle 5 Pfennig aufgerundet nacherhoben, jedoch beträgt der Mindestbetrag 10 Pfennig.
Beste Grüsse Bernd