@ Postgeschichte
[#10] Das Verfahren ist so, daß ein Verleger die Zeitungen, die er durch Vermittlung der Post vertreiben möchte, bei dem Postamt am Verlagsort (Verlagspostamt) anzumelden hat.Ich meine einmal in der Fachliteratur gelesen zu haben, dass es Zeitungsverlagen in der BRD bis Anfang der 1970er Jahre untersagt war, selbst Tageszeitungen durch einen eigenen Vertrieb (Zeitungsbote) zum Abonnenten liefern zu lassen, außer einem Freiverkauf im Handel (Bsp. Kiosk). Der Verlag hatte keine andere Wahl als den Postzeitungsdienst zu nutzen, damit der Abonnent seine bestellte Tageszeitung erhielt.
Gruß
Pete