Thema: Katapultflüge
saintex Am: 01.08.2021 15:22:36 Gelesen: 1831# 6@  
@ Totalo-Flauti [#5]

Die für die im Sommerverkehr 1931 von den Dampfern Bremen und Europa durchgeführten Vorausflüge (Schleuderflüge) geltenden Postgebühren sind in der Verfügung Nr. 206/1931 (Amtsblatt des Reichspostministeriums S. 196f., teilw. abgedruckt bei Günter Otto, Katalog und Handbuch der deutschen Luftpost 1972ff, Seite 1931 – 13ff.) geregelt.

Danach war für die Vorausflüge nach New York und Southampton neben den gewöhnlichen Auslandsgebühren für die Postsendung ein Luftpostzuschlag von 50 Rpf je 20 g zu entrichten. Für die Benutzung der deutschen Luftpost innerhalb Deutschlands bis zum Bestimmungsort wurde daneben kein besonderer Luftpostzuschlag erhoben.

Da Dein Luftpostbrief offensichtlich als Drucksache beim Seepostamt der Europa aufgegeben wurde, ist der Brief mit 55 Rpf. portogerecht frankiert: 5 Rpf Auslands-Drucksache bis 50 g + 50 Rpf. Luftpostzuschlag. Die Luftpostbeförderung innerhalb Deutschlands bis zum Flughafen Schkeuditz erforderte daneben keine zusätzliche Luftpostgebühr.

Hinsichtlich Literaturempfehlungen zu Flugpostgebühren für die mit den Schleuderflügen beförderte Luftpost verweise ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf meine Angaben im Beitrag [#3] insbesondere auf das dort zitierte Handbuch von James W. Graue in der 2. Auflage. Darüber hinaus gibt es natürlich jede Menge Literatur zum Thema „Flugpostgebühren“. Um hier eine konkrete Empfehlung aussprechen zu können müsstest Du Deine Interessen jedoch geographisch und zeitlich näher eingrenzen.

MfG Wolfgang
 
Quelle: www.philaseiten.de
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