Thema: (?) (348/355) Nachgebühr verschiedener Länder
Postgeschichte Am: 03.05.2010 01:08:07 Gelesen: 368476# 170@  
@ Christian [#169]

Hallo Christian,

aus dem Ausland eingehende Postsendungen werden, sofern eine Gestellungspflicht besteht, den Verzollungspostämtern zugeleitet, die sie den zuständigen Zollstellen zur Abfertigung übergeben. In sofern vertritt das Postamt den Empfänger. Fallen Zollgebühren an, werden diese auf der Sendung vermerkt und von dem Empfangspostamt beim Empfänger eingezogen. Dieses Verfahren ist neu. Es wurde früher (Zeitpunkt kann ich im Moment nicht sagen) nur angewandt, wenn sich am Bestimmungsort keine Zollstelle befand. Ansonsten war die Sendung beim Zollamt abzuholen.

Gruß
Manfred
 
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