Thema: Anträge zur BDPh-Hauptversammlung am 6. November 2021 in Bonn
drmoeller_neuss Am: 05.08.2021 19:22:37 Gelesen: 3482# 3@  
Leider beisst sich die Katze bei den Anträgen von den Einzelmitgliedern in den eigenen Schwanz. Dazu ein Blick in die Satzung des BDPh:

§7 (3) Die ordentliche Hauptversammlung wird vom Bundesvorstand mit einer Frist von drei Monaten einberufen. Anträge an die Hauptversammlung können nur von einem Mitgliedsverband oder gemeinsam von mindestens 20 Einzelmitgliedern gestellt werden und müssen bei der Bundesgeschäftsstelle spätestens zwei Monate vor der Hauptversammlung eingegangen sein.Die Tagesordnung ist mindestens einen Monat vor der Hauptversammlung bekannt zu geben. Die Einberufung und die Bekanntgabe der Tagesordnung sind in der Verbandszeitschrift des Bundes zu veröffentlichen

Demnach muss die Tagesordnung spätestens am 5. Oktober veröffentlicht werden. Zu diesem Zeitpunkt ist allerdings noch gar nicht bekannt, ob die Anträge die notwendigen 20 Unterstützer finden. Die Frist ist auf den 23. Oktober 2021 festgesetzt.

Wenn man die Satzung streng auslegt, müssen die Anträge spätestens zwei Monate vor der Versammlung am 5. September 2021 vorliegen. Anträge sind nur dann gestellt, wenn sie vollständig sind, d.h. mit allen notwendigen Unterschriften der 19 anderen Unterstützern.
 
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