Thema: -Händler verkauft Marken auf Ebay die er angeblich gar nicht hat
drmoeller_neuss Am: 06.08.2021 09:04:08 Gelesen: 1918# 2@  
Erst einmal vornweg: die folgende Schritte nur ausführen, wenn Du ein Prinzipienreiter oder ein Mitbewerber bist, der gegen die unlauteren Methoden der Konkurrenz vorgehen möchtest. Die verlorene Freizeit ersetzt Dir niemand.

Solche Fälle mit einem niedrigen Streitwert und einem Prinzipienreiter als Mandanten sind auch nicht gerade Anwalts Liebling.

bovi hat es ja schon geschrieben, Du kannst auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen. Der Lieferstopp des Vorlieferanten (hier die Deutsche Post) ist kein Grund, einen Kaufvertrag zu stornieren, solange es andere Lieferanten gibt, die zu zumutbaren Bedingungen liefern können.

Höhere Gewalt liegt auch nicht vor (das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Du zwei Kisten Rotwein von der Ahr bestellt hättest. Das Lager der Winzergenossenschaft ist durch das Hochwasser zerstört worden).

Es kommt natürlich auf die Verkaufsbedingungen an. Manche Anbieter sehen vor, dass der Kaufvertrag erst durch eine ausdrückliche Bestätigung ihrerseits bzw. der tatsächlichen Lieferung der Ware zustande kommt. M.E. verbieten die AGBs von ebay solche Vertragskonstrukte, die eigentlich rechtlich nicht zu beanstanden wären.

Für die nächsten Schritte brauchst Du keinen Anwalt, wenn Du ein wenig "rechtssicher" bist.

1. Einen Brief an den Händler schicken, mit dem Hinweis auf einen gültigen Kaufvertrag und einer Frist zur Lieferung der Waren. (Vorschlag: 14 Tage)
2. Wenn die Frist abgelaufen ist, die Marken bei einem anderen Händler besorgen. Hier hast Du auch eine Pflicht zur "Schadensminderung". Am besten ein paar ebay Angebote vergleichen und beim günstigsten Anbieter bestellen. Für die weiteren Schritte alles dokumentieren, d.h. abspeichern und ausdrucken.
3. Einen weiteren Brief an den Händler schicken, und die Differenz als Schadensersatz geltend machen und eine Frist zur Zahlung zu schicken.
4. Wenn keine Zahlung erfolgt, einen Mahnbescheid beantragen (kann man ohne Anwalt machen, aber sorgfältiges Arbeiten ist absolut notwendig).
5. Wenn der Mahnbescheid erfolglos ist, geht es nicht mehr ohne Anwalt.

Noch einmal abschliessend: Es bleibt ein Risiko bei Dir. Ein Gericht kann bei der Festsetzung des Schadensersatzes zu einem anderen Ergebnis kommen, und Du musst einen Teil der Verfahrenskosten selbst tragen. Daher ist es wichtig, bei Schritt 2 sehr sorgfältig vorzugehen.
 
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