Thema: (?) (239) Deutsche Post Dialogpost
Araneus Am: 08.08.2021 10:25:53 Gelesen: 70678# 127@  
@ DL8AAM [#125]

Es scheint also so, als ob ab dem Jahresende 2020 die DPAG die Formgestaltung der Frankierwelle komplett überarbeitet hat.“

Hallo Thomas,

ich verstehe nicht, wie du zu dieser Schlussfolgerung gelangt bist. Der von dir zitierte Satz " Falls Sie die Produktbezeichnung oder den Hinweis auf die Deutsche Post bereits im Anschriftenfeld integriert haben, können Sie die folgenden Varianten nutzen" stand fast identisch bereits 2007 in dem Merkblatt: „ Falls Sie bereits die Produktbezeichnung oder den Hinweis auf die Deutsche Post im Anschriftenfeld integriert haben, können Sie die folgenden Varianten nutzen“. Ich sehe da auf Seiten der Deutschen Post keine Änderung.

Ich denke, das Wort „können“ bietet Alternativen, schreibt sie aber nicht vor. Sonst stände dort „müssen“ oder zumindest „sollen“. In der alten wie in der neuesten Auflage des Merkblatts heißt es klar: „ Grundsätzlich gilt: Alle Bestandteile des Frankiervermerks müssen auf der Aufschriftseite erscheinen (Frankierwelle, Produktangabe, Hinweis auf Deutsche Post). Wenn Sie diese Grundregel beachten, sind Sie in der Gestaltung des Frankiervermerks flexibel.“ Mit dieser Flexibilität ist meines Erachtens auch der von dir gezeigte Beleg der Firma Bader durch das Merkblatt abgedeckt.

Die Deutsche Post bietet aktuell folgende Varianten der Frankierwelle für Dialogpost als Grafik zum Download an [1]. Ob die Auswahl in der Vergangenheit kleiner war, kann ich nicht sagen.



Da die Entscheidungsträger bei der Gestaltung des Versandumschlags in der Regel wohl andere sind als bei der Freimachung, kann ich mir vorstellen, dass die Grafiker oder die Druckerei sicherheitshalber häufig auf den kompletten Frankiervermerk zurückgreifen und es so zu den (überflüssigen) Doppelangaben kommt.

Für DV-Freimachungen gilt [2]: „ Der DV-Freimachungsvermerk (…) besteht aus der Leistungsmarke „Deutsche Post“ mit Posthorn, der festen Kennung „DV“, der Angabe von Datum, dem Sendungsentgelt, dem Matrixcode und ggf. der Produktbezeichnung. Weiterer Bestandteil des Frankiervermerks ist die Frankier-ID.“ Bei gewöhnlichen Briefsendungen entfällt die Angabe der Produktbezeichnung. Auch hier hat es in den letzten Jahren keine Änderungen gegeben. Die Frankierwelle ist hier grundsätzlich unnötig und nur „ für die Gestaltung der Frankierzone eine attraktive Option“ [3].

Zu deiner Frage „ Oder gibt es jetzt die DV-Frankatur-Zeile ohne Wort-Bild-Marke der Deutschen Post bzw. Produktbezeichnung im Anschriftenfeld?“ muss die Antwort also wohl lauten: „Im Prinzip nein“. Aber da bei der Post nichts unmöglich ist, gibt es auch hier – allerdings seltene – Ausnahmen, wie das folgende Beispiel der Firma Segmüller aus dem Jahr 2018 zeigt. Hier fehlen dir Leistungsmarke „Deutsche Post“ mit Posthorn sowie die Produktbezeichnung im DV-Freimachungsvermerk. Diese Angaben stehen zwar bei der Frankierwelle, trotzdem entspricht das meiner Einschätzung nach nicht den Vorgaben der Deutschen Post.



Dein Hinweis auf den gezeigten Beleg im Beitrag [#102] ist im Prinzip richtig, jedoch bezweifele ich, dass es sich bei dem gezeigten Beleg um eine Dialogpost gehandelt hat. Ein besseres Beispiel ist die Abbildung in Beitrag [#82]. Zwar ist auch hier keine Dialogpost erkennbar, da auch dieser Beleg nur unvollständig abgebildet ist. Ich kann aber zwei vollständige Belege zeigen, die deutlich machen, dass hier das Weglassen der Produktbezeichnung bei der Frankierwelle sinnvoll war. Im November 2019 versandte der DJH-Hauptverband die Beitragsrechnungen für das Jahr 2020 als Brief. Im Dezember 2019 wurden dann die Mitgliedsausweise für das Jahr 2020 versandt, dieses Mal als Dialogpost. Für beide Sendungsarten konnten dieselben Umschläge verwendet werden, da die Frankierwelle hierzu keine Aussage macht. (Im Jahr 2020 war der Versand der Mitgliedsausweise als Dialogpost nicht mehr zulässig.)




Deinen Appell, hier möglichst vollständige Dialogpost-Belege zu zeigen, kann ich nur unterstreichen. Die gezeigten Beispiele machen deutlich, dass eine sinnvolle Interpretation und philatelistische Einordnung sonst oft gar nicht möglich ist.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.deutschepost.de/de/f/frankierwelle/downloads.html
[2] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/D_d/DV-Freimachung/dp-handlingbroschuere-dv-freimachung-042021.pdf , Seite 31
[3] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/F_f/frankiervermerk/dp-frankiervermerk-merkblatt-202010.pdf , Seite 4
 
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