Thema: -Händler verkauft Marken auf Ebay die er angeblich gar nicht hat
rosteins69 Am: 08.08.2021 19:30:37 Gelesen: 1349# 8@  
Da ich mir immer noch nicht ganz sicher bin, ob der Händler wirklich nach vielen Jahren als gewerblicher Verkäufer keine Erfahrung mit dem Kaufrecht hat oder vielleicht denkt, er hat einen Dummen gefunden, habe ich einen letzten Anlauf unternommen um Aufklärung zu schaffen. Mal sehen, was kommt...

Hier meine E-Mail:

Sehr geehrter Herr xxx,

ein letztes, abschließendes und erklärendes persönliches Schreiben, bevor die Dinge dann nötigenfalls ihren Weg über Anwalt und vielleicht sogar Gericht gehen müssen.

Ich habe am 29.07.2021 von Ihnen über eBay-Sofortkauf insgesamt 6 Ausgaben der MiNr 3613 für insgesamt € 11,72 erworben. Dabei handelte es sich um verschiedene, von Ihnen jeweils detailliert angebotene Eckrand- und Randstücke. Sie haben am 02.08.2021 den Kauf über eBay annulliert und mir mitgeteilt, dass Sie nicht liefern möchten (Ihr erstes Schreiben, Zitat: „Verkaufsverbot ... muss ich mich daran halten“ bzw. alternativ nicht liefern können (Ihr drittes Schreiben, Zitat: „keine einzige von denen im Lager, längst ausverkauft“.

Ich bestehe hiermit weiterhin, wie bereits am 05.08.2021 mitgeteilt, auf Vertragserfüllung bis zum 17.08.2021, die sich durch meinen Kauf ergibt.

Soweit zum Förmlichen.

Und nun zum für Sie Bedenkbaren, welches ich Ihnen nahelegen möchte, da ich den rechtlichen Weg eigentlich vermeiden möchte. Sie unterliegen in Ihrer Einschätzung zwei entscheidenden rechtlichen Irrtümern.

Erstens: Ein sog. Kaufabbruch bei eBay ist natürlich möglich. Das berührt aber nicht die rechtlich zwischen uns entstandenen Ansprüche. EBay ist kein Gesetzgeber sondern eine Plattform. Wir haben einen wirksamen Kaufvertrag, den Sie nicht mehr einseitig lösen können.

Zweitens: Sie haben die betreffende Briefmarke gleich in mehreren eBay-Angeboten und in verschiedensten Bogenkonstellationen angeboten, obwohl Sie nach Ihrer eigenen Aussage bei Ihnen „längst ausverkauft“ war.

Nun, behaupten Sie, „kann kein Mensch diese Marke mehr liefern“. Das ist offensichtlich und nachweisbar nicht richtig.

Die betreffende Marke ist problemlos zu erwerben. Schauen Sie beispielsweise heute, am 08.08., einmal bei eBay oder bei Briefmarken xxx etc. Diese Angebote werden von mir dokumentiert.

Eine Erfüllung ist Ihnen also offensichtlich zumutbar, auch wenn Ihr bevorzugter Lieferant (Deutsche Post) ausfällt. Eine Gewinnerzielungsabsicht Ihrerseits mag hier nicht mehr erfüllt sein. Das hat aber mit dem zwischen uns abgeschlossenen Kaufvertrag nichts zu tun.

Um die Vertragserfüllung für Sie noch einfacher zu machen: Ich bestehe nicht auf die von mir gekauften Eckrand- und rechten/linken Randstücke. Sie können mich auch durch Lieferung von 6 „puren“ postfrischen MiNrn 3613 ohne Eckränder zufriedenstellen.

Sie werden von mir persönlich nun kein weiteres Schreiben in dieser Sache mehr erhalten. Alles andere läuft dann gegebenenfalls über den Rechtsanwalt, was ich wirklich sehr bedauerlich fände.

Mit freundlichen Grüßen

 
Quelle: www.philaseiten.de
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