Thema: Urheberrecht bei Reproduktion von Briefmarken in gedruckter Veröffentlichung
bovi11 Am: 09.08.2021 14:48:30 Gelesen: 1491# 3@  
@ Vernian [#2]

Die Urheberrechte bei Briefmarken sind differenziert zu sehen.

Briefmarken unterfallen der gesetzlichen Regelung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG:

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html

Demnach gilt:

„(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

[…]

4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke“

Briefmarken werden auch nicht mit der amtlichen Ingebrauchnahme nach § 5 Abs. 2 UrhG gemeinfrei (Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 12. Auflage 2018 zu § 2 Rn 156).

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html

Bei Briefmarken (und auch bei Markenheftchen) kommt jedoch beispielsweise bei Darstellungen in Foren usw. i.d.R. das sogenannte Zitatrecht gemäß § 51 UrhG [1] zum Tragen.

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
 
Quelle: www.philaseiten.de
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