Thema: (?) (239) Deutsche Post Dialogpost
DL8AAM Am: 09.08.2021 22:07:55 Gelesen: 69465# 131@  
@ Araneus [#130]

Hallo Franz-Josef,

Unklar ist mir, welche Bedeutung der im Datamatrixcode angegebene „Frankierwert“ hat. Vermutlich dient er nur der Berechnung des zu zahlenden Entgelts und nicht direkt zur Entrichtung des Entgelts – und hierin liegt meines Erachtens der Unterschied zur DV-Freimachung. Klare Aussagen dazu habe ich bisher nirgendwo gefunden, und ich wäre für eine entsprechende Aufklärung dankbar.

Das ist genau mein Problem. Für mich galt die Angabe eines echten "Frankiertwerts" immer als Zeichen, dass das Entgelt eben über diese postzerfifizierte Software abgerechnet wird und nicht erst über die separaten Einlieferungslisten. Zumal auch die richtigen Produktschlüssel angegeben werden. Nach meiner Idee, wird der Frankierwert automatisch durch die Auswahl des jeweiligen Produktschlüssels bestimmt und nach der Ausweisung im "AFS" in der entsprechenden Höhe dem Kundenkonto "belastet". Wenn über die Software keine direkte Belastung bzw. Abrechnung stattfinden soll, würde ich hier den Wert 0,00 erwarten, wie bei den Matrixcodes aus dem Bereich Pressepost. Sonst könnte ich hier keine "logische Linie" erkennen. Wobei, wer sagt, dass es eine durchgehende Linie gibt. ;-)

Den Satz "Der hier beschriebene Vermerk stellt keinen Frankierwert dar und dient ausschließlich zur Datenübergabe für PREMIUMADRESS." verstand ich so, dass hier die frankierwertfreien PREMIUMADRESS-Details in den bestehende Matrixcode der DV-Frankatur eingearbeitet werden (oder im Fall des [statischen], ebenfalls frankierwertfreien, "PREMIUMADRESS Label" zusätzlich eingedruckt werden).

Ich bin ein wenig verwirrt. ;-) Wenn auf der Sendung selbst, ein direkter Frankierwert angegeben wird, sah ich dieses als Frankatur an und nicht nur als reine informative Zusatzangabe.

Beste Grüße
Thomas
 
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