Thema: (?) (239) Deutsche Post Dialogpost
DL8AAM Am: 11.08.2021 16:20:00 Gelesen: 69553# 136@  
@ Araneus [#135]

Umgekehrt heißt das aber nicht, dass die Angaben der Frankierwelle Teile des maschinenlesbaren Freimachungsvermerks ersetzen können. Für normale Dialogpost ist es egal, ob die Angabe „Dialogpost“ und der Text „Deutsche Post“ bei der Frankierwelle oder im Anschriftenbereich zu finden ist. Bei der Verwendung des maschinenlesbaren Freimachungsvermerks PREMIUMADRESS gehören diese Angaben nach meinem Verständnis auf jeden Fall dorthin.


Vielen Dank Franz-Josef für obige Deine Antwort.

Sobald bei einer DIALOGPOST-Sendung das Produkt PREMIUMADRESS hinzugebucht wird, die Regeln der normalen Standard-Freimachungsvermerke für DIALOGPOST nicht mehr (vollständig) angewendet werden können, die ja besagen, dass wenn eine vollständige DIALOGPOST-Frankierwelle verwendet wird, der zusätzliche (doppelte) Eindruck der Sendungsart und der Bildmarke im "Fenster" entfallen kann. Das heisst also, sobald PREMIUMADRESS hinzugebucht wird und die vollständige Frankierwelle eingedruckt ist, diese beiden Elemente trotzdem wieder doppelt (im Fenster) erscheinen müssen.

Diese Deine Interpretation ist, wenn man die MLFVM 8 alleine für sich betrachtet, vollkommen durch dieses Regelwerk abgedeckt.

Wenn man aber die MLFVM 8 im Kontext aller anderen Handlingsregeln betrachtet, macht dieser "Element-Doppeleindruck" doch keinen Sinn mehr, zumindest "falls" die verschiedenen Regelwerke überhaupt in einem gemeinsamen "Sinnzusammenhang" gedacht sind. Falls es eine übergeordnete "Linie" gibt. Womöglich stehen hinter den verschiedenen "Produktabteilungen" der DPAG verschiedene (Regel-) Entwicklergruppen, die sich hierzu nicht tiefgründig genug koordieren? Für die Post dürfte es im wesentlichen eher nur um die Entgeltsicherung und die korrekte automatisierte Behandlung der Sendungen gehen. Da haben rein optische Feinheiten u.U. vielleicht keine so hohe Koordinierungsprioritäten. Vielleicht tut sich hier ja aktuell auch etwas bei der Post, denn die (schon lange theoretisch möglichen) "Alternativformen" der normalen DIALOGPOST-Frankierwellen tauchen in den letzten Monaten (bei mir) nun sehr viel häufiger im Posteingang auf (falls das 'bei mir' kein blosser Zufall sein sollte).

Insbesondere sollten doch auch die eingesetzten Softwaren der Anbieter von der DPAG "abgenommen" sein? Die Frage ist nur, wie tief diese Prüfung durchgeführt wird. Gut möglich das auch hier eher nur auf die Entgeltsicherung und die korrekte automatisierte Behandlung der Sendungen geprüft wird. Vielleicht hat der Post-Softwareprüfer auch die normale DIALOGPOST-Frankatur-Regeln vorliegen gehabt und in diesen steht ja, dass es reicht, wenn die beiden Elemente "irgendwo" erscheinen (in der Frankierzone oder im "Adressfenster"). Ansonsten ist es eigentlich schwer vorstellbar, dass in Kombination so eine irreguläre "Abwahl" bestimmter (Zwangs-) Elemente überhaupt möglich ist. So eine Software sollte doch eigentlich entsprechend "narrensicher" gehalten sein, dass jeder Lettershop-Mitarbeiter, ohne Spezialschulung in den nachgeordneten (Grafik- und IT-) Feinheiten, damit ein fehlerfreies Mailing erzeugen werden kann. Ebenso muss eigentlich auch der annehmende (Aushilfs-) Mitarbeiter im Briefzentrum der verwendeten und "postgeprüften" (Fremd-) Software vertrauen können, eben auch ohne besondere Spezialschulungen.

Vielleicht macht sich ja auch die Post über unsere philatelistischen "Nebenschauplatz-Feinheiten-Fragen" überhaupt keinen Kopf? Vielleicht passt ja auch nur unsere traditionelle Herangehensweise nicht mehr zwingend immer zur Arbeitsweise der (privatisierten) Post? :-) Vielleicht hinterfragen wir etwas, hinter dem nichts wirklich hinterlegt ist? Ich hoffe nicht, aber oftmals erscheint es mir inzwischen so (...).

Wir sind uns aber jetzt immer noch einig (Deine [#130]-Richtigstellung auf mein [#129]-Missverständnis), dass der Matrixcode der "maschinenlesbaren PREMIUMADRESS-Freimachungsvermerke" mit der Frankierart 8 (statt 18), trotz Hinterlegung eines Frankierwertes im Matrixcode, keine abrechnende (bzw. philatelistische) Frankiereigenschaft beschreibt? Dass die Frankatureigenschaft in der Frankierwelle (in der Frankturzone) bzw. im verkürzten Frankiervermerk (im Fenster) steckt? Eine echte Frankiereigenschaft im Matrixcode liegt also nur bei der Freimachungsart 18 (d.h. bei zusätzlicher textlichen Angabe der DV-Details) [mit] vor?


Mit (immer noch teilverwirrten-) besten Grüßen
Thomas
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/8615
https://www.philaseiten.de/beitrag/273703