Thema: Begriffsbestimmung: Frühverwendung
Postgeschichte Am: 05.05.2010 11:08:28 Gelesen: 16638# 3@  
@ Henry [#1]
@ Lars Boettger [#2]

Den Begriff "Frühverwendung" würde ich wie folgt definieren:

Frühverwendung = Frühester Tag der Verwendung

Eine Frühverwendung ist also der frühester Tag der Verwendung, der bei einer Markenausgabe ohne offiziellen ersten Verwendungstag durch das Vorliegen eines Beleges oder Stempels ermittelt werden kann.

Wurde für eine Marke ein Erstausgabetag bestimmt, lässt sich eine Frühverwendung anhand dieses Erstausgabetages ermitteln. Alle Daten vor diesem offiziellen Erstausgabetag wären dann "Frühdaten". Wenn man sich den Geschäftsablauf vor Augen führt, können diese immer wieder vorkommen.

Neuausgaben von Briefmarken müssen rechtzeitig am Schalter der Postämter vorrätig sein. Auf Grund von Unwissenheit, Nachlässigkeit und philatelistischen Eifer können diese Briefmarkenbestände immer wieder vor dem offiziellen Erstausgabetag in den Handel gelangen und auch verwendet werden. Eine Sortiermaschine kann zwar u.U. erkennen, ob ein Postwertzeichen aufgebracht ist, nicht (noch nicht) aber ob es gültig ist. Ein Erkennen der Verwendung vor dem Gültigkeitstag im Geschäftsbetrieb der Post ist nahezu ausgeschlossen und ich kann mir vorstellen, daß dies nur in Einzelfällen mal zu Nachgebühren führen könnte.

Die Frage ist, ob man die Verwendung vor dem offiziellen Ausgabetag als "Frühverwendung" oder als "Fälschung" bezeichnen soll. Da das Erkennen der Verwendung der Briefmarken vor dem offiziellen Ausgabetag fast unmöglich ist, sollte hier auch der Begriff "Frühverwendung" greifen. Das letzte Wort haben aber die Prüfer für diese Ausgaben. Es lässt sich in diesen Fällen ein Urteil über die Abstempelung bilden: Vor dem Ausgabetag "Fälschung", danach "Echt". Das Zustandekommen der frühen Verwendung kann ja schließlich nicht mehr nachvollzogen werden. An der Begriffsbestimmung "Frühverwendung" ändert sich nichts, nur in der Bewertung.

Gruß
Manfred
 
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