Thema: Begriffsbestimmung: Frühverwendung
Oliver Estelmann Am: 05.05.2010 12:38:56 Gelesen: 16605# 4@  
Es lässt sich in diesen Fällen ein Urteil über die Abstempelung bilden: Vor dem Ausgabetag "Fälschung", danach "Echt". Das Zustandekommen der frühen Verwendung kann ja schließlich nicht mehr nachvollzogen werden.

Das würde ich nicht mal mit der Betonpinzette anfassen.

Meiner Meinung nach ist eine "Frühverwendung" nicht klar definiert, umfasst aber Marken oder Belege welche unmittelbar vor oder nach dem offiziell (vielleicht sogar belegbaren) Erscheinungtag nachweislich gebraucht wurden.

Was nicht nachweislich als gebraucht nicht eingestuft werden kann, ist also auch nicht prüfbar, aber somit noch lange keine Fälschung.

Es gibt Unmengen Marken und auch Belege welche vor ihrem offizielen "Ersttag" schon unterwegs waren. Das Theater fing ja bei GB Nr. 1 schon an.

Dasselbe gilt für "Spätverwendungen", wobei hier aber mehr Schindluder getrieben wird.
 
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