Thema: Wahlbriefumschläge, Wahlbenachrichtigungen, Wahlkarten und Wahlstempel
Araneus Am: 13.08.2021 20:11:18 Gelesen: 32700# 83@  
@ Ichschonwieder [#82]

Hallo Klaus Peter,

interessant finde ich, dass man im Gegensatz zu der von dir im Beitrag [#71] gezeigten Wahlbenachrichtigung vom Dezember 2020, wo das Verfahren bei Unzustellbarkeit und Umzug über die Premiumadressvariante „Retoure Extra“ geregelt wurde, hier die Vorausverfügung „Nicht nachsenden!“ findet. Diese ist eine von zwei Vorausverfügungen, die die Deutsche Post ohne Verwendung von Premiumadress noch zulässt, allerdings nur bei Briefen und Postkarten.

Dieser Vermerk wird selbst dann beachtet, wenn der Empfänger mit der Deutschen Post die Nachsendung vereinbart hat. Die Sendung wird also nicht nachgesandt, auch nicht bei vorübergehender Abwesenheit, sondern an den Absender zurückgesandt.“ [1]

Die Leistungen bei Premiumadress Retoure Extra beinhalten "Rücksendung bei Unzustellbarkeit" und "Rücksendung bei Umzug mit Nachsendeauftrag". Eine Rücksendung bei Unzustellbarkeit erfolgt bei Briefen sowieso kostenlos. Insofern sind die Leistungen in beiden Fällen identisch. Bis Ende 2019 konnten Wahlbenachrichtigungen noch als Dialogpost versandt werden. Dabei sind Vorausverfügungen nur über das Produkt Premiumadress möglich.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.deutschepost.de/de/v/vorausverfuegung_brief.html
 
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