Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
BD Am: 05.05.2010 19:21:50 Gelesen: 4744207# 408@  
Hallo Harald,

erst einmal möchte ich mich für dein unermüdliches Vorstellen der Belege deines Spezialgebietes bedanken.

Nun zu deiner Frage: Auf Paketkarten und bei der Briefpost konnte man schon ab Anfang 1922 bar verechnen, wenn die verfügbaren Marken nicht zur Abgeltung der Gebühr auf den Poststück unterzubringen war. Bei Dienstpost war es ab dem 22.6.1920 möglich und zugelassen. Bei Paketkarten findet man es öfter, auf Brief ist es sehr selten.

Am Tag der grössten Gebührenanhebung der Infla-Zeit, dem 24.8.1923, erschien die Verfügung 624. Diese ordnete an: Die Verechnung der Freigebühren für gewöhnliche und eingeschriebene Sendungen ins In-und Ausland kann ab sofort durch bare Verrechnung erfolgen. Ab dem 25.8.1923 sind Barverrechnungen auf Poststücken, ob Gebühr bezahlt-Stempel, Frei laut Nachweis-Stempel oder auch handschriftlich keine Seltenheit sondern Normalität.

Teilbar-Frankaturen, wie dein Brief, sind die besten Zeugnisse der besonderen Bedingungen der Infla-Zeit. Sie sind vor dem 25.8.23 extrem selten (Kobold kannte 1938 3 Stück auf Brief!), aber auch nach dem Stichtag keine Massenware.

Gratuliere zu dem Brief, gefällt mir besser als eine Einzelfrankatur der 50 Milliarden. Aber dazu muss man Besonderes mögen und nicht nach Michel-Briefe sammeln. Übrigens ist es leichter, eine EF der 50 Milliarden zu finden als diesem Brief. Er ist ein Unikat, den findest du mit der Frankatur nicht nochmal. Eine Verwendung als Mischfrankatur mit diesen Millionenmarken, ob 1,5, oder auch die 100 Millionen ist in der Periode mir unbekannt, in der Vierfach-Zeit wurden zumindest die 100 Millionen selten noch hervorgeholt.

Bernd
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/1155
https://www.philaseiten.de/beitrag/27390