Thema: ****Ein ungewöhnlicher Beleg
axelotto Am: 16.08.2021 18:42:34 Gelesen: 1335# 1@  
Ein ungewöhnlicher Beleg

Hallo,

diesen Beleg wollte ich Euch nicht vorenthalten.



Nach der PLZ müsste es "Horn-Bad Meinberg" sein, leider ist der Stempel nicht lesbar.

Aber soviel ich weiß sind die 4-stelligen erst Anfang 1965 eingeführt worden.

Ich finde das das Nachporto nicht "berechtigt" ist vielmehr hätte der Brief erst gar nicht zugestellt werden dürfen

und Eigentlich hätte es eine "Strafverfolgung" geben müssen wegen Verunglimpfung der Bundespost.

Will da keine große Sache draus machen, habe aber auch kein anderes Thema dafür gefunden.

Als Flohmarktfund für 1 € konnte ich nicht widerstehen und musste den Beleg mitnehmen und euch zeigen oder etwa nicht?

Gruß Axel
 
Quelle: www.philaseiten.de
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