Thema: Begriffsbestimmung: Frühverwendung
Lars Boettger Am: 06.05.2010 13:50:05 Gelesen: 16588# 7@  
@ Postgeschichte [#5]

Hallo Manfred,

eigentlich ist es einfach: Marken, die vor dem offiziellen Ausgabetag verwendet wurden, sind nicht gültig. Entsprechend wird das Porto (plus eventuellem Strafzuschlag) vom Empfänger eingezogen. Eine Frühverwendung ist es nicht, höchstens versuchtes Erschleichen eine Postleistung.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
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