Thema: ****Ein ungewöhnlicher Beleg
Baber Am: 16.08.2021 21:08:36 Gelesen: 1286# 2@  
Hallo Axel,

die 4-stelligen Postleitzahlen wurden 1961 in der BRD eingeführt. Also soweit ist das Datum der Nachgebühr 1963 in mit dem Stempel mit Postleitzahl schlüssig.

Du schreibst, der Brief hätte nicht zugestellt werden dürfen. Die Deutsche Bundespost hatte aber eine Beförderungspflicht. Daher wurde der Brief zugestellt, aber es gab eine Nachgebühr wegen ungültiger Briefmarke.

Die Nachgebühr im Inland berechnete sich 1963 wie folgt: Einfacher Fehlbetrag 20 Pfg + 30 Pfg = 50 Pfg.

Einen Straftatbestand "Verunglimpfung der Bundespost" hat es nie gegegeben. Wenn die Briefmarke ein Hakenkreuz gezeigt hätte, wäre vielleicht die Verwendung von Nazi-Symbolen strafbar gewesen, aber so ist es eben nur ein nicht ordnungsgemäßg frankierter Brief, der mit Nachporto belegt wurde.

Gruß
Bernd
 
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