Thema: Begriffsbestimmung: Frühverwendung
Lars Boettger Am: 06.05.2010 14:50:41 Gelesen: 16555# 11@  
@ Blättchensammler [#9]

Hallo Stefan,

wenn ich eine Rabattmarke oder eine ungültige oder noch nicht gültige oder bereits gebrauchte Briefmarke auf einen Umschlag klebe und ihn dann in einen Briefkasten einwerfe, dann (so meine Unterstellung) hoffe ich, dass die Post stillschweigend den "Schmuh" akzeptiert und dem Empfänger kein Nachporto belastet.

Beste Sammlergrüsse!

Lars

P.S. Angehängt ein Beispiel, wo die Post reagiert hat.
 


Quelle: www.philaseiten.de
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