@ Pete
[#13]Moin Pete,
Deine Ausssage:
Ich meine einmal in der Fachliteratur gelesen zu haben, dass es Zeitungsverlagen in der BRD bis Anfang der 1970er Jahre untersagt war, selbst Tageszeitungen durch einen eigenen Vertrieb (Zeitungsbote) zum Abonnenten liefern zu lassenist nicht richtig. Ich selbst habe 1957 Zeitungen ausgetragen, alltags Tageszeitung und Sonntags die Bild am Sonntag und andere. Der Postzeitungsdienst war kein
MUSS, sonder ein
KANN!Das wäre ja noch schöner, wenn das Staatsunternehmen Deutsche Bundespost das alleinige Recht zur Zeitungsverteilung gehabt hätte.
Gruß Jürgen