Thema: Begriffsbestimmung: Frühverwendung
Henry Am: 07.05.2010 08:58:36 Gelesen: 16519# 15@  
@ alle

Danke für eure Beiträge. Ich betrachte meine ursprüngliche Fragestellung zur "Frühverwendung" damit als erledigt. Die Beiträge driften in die Beurteilung der "Frankaturgültigkeit" ab, die wir an anderer Stelle (Links sind bereits aufgeführt) ja schon erörtert haben. Mir ging es alleine um die Begriffsbestimmung.

Mein Fazit:

- Der Begriff ist nicht allgemeingültig definiert. Ich kann mich aber damit anfreunden, dass damit der erste nachgewiesene Verwendungstag bezeichnet wird.

- Außer diesem Nachweis hat der Begriff nichts mit einer Bewertung zu tun. Diese hängt nur mit der Einhaltung sonstiger philatelistischer Eigenheiten wie Echtheit, Zeitrichtigkeit, Portorichtigkeit u.ä. zusammen.

- Auch wenn eine "Frühverwendung" sich in einer Bewertungsfrage negativ auswirken sollte, ist der Beleg dennoch sammelwürdig.

Für mich ist dieser Thread abgeschlossen. Weitere Beiträge, mit denen zur Frankaturgültigkeit Stellung bezogen wird, sollten sinnvollerweise in dem im [#8] angeführten Link eingestellt werden.

Danke für die Äußerungen sagt
Henry
 
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