Thema: Wahlbriefumschläge, Wahlbenachrichtigungen, Wahlkarten und Wahlstempel
DL8AAM Am: 20.08.2021 20:30:18 Gelesen: 32297# 86@  
@ Araneus [#85]

Besten Dank für die Information zur "Deutsche Post E-POST Solutions GmbH". Ich habe aber das Wort "faul" ja ganz bewusst in Anführungszeichen gesetzt, damit das nicht als negative Wertung missverstanden werden kann!

Wobei, ich sehe hier eher bei kleineren, schlanger aufgestellten, Kommunen den E-POST Solutions all inclusive-Vorteil. Zum Beispiel im Gegensatz das benachbarte Göttingen, mit mindestens der 10fachen Bevölkerung als Northeim. Als große Kommune hat man wohl ausreichend Zeit, Wissen und auch Manpower, um für sich selbst, eine eigene für sich passendere (?) Lösung zu finden. Diese nutzte dann für den Versand die CITIPOST Göttingen (die ja auch nach der Übernahme der CITIPOST Northeim durch die CITIPOST Göttingen für Northeim zuständig wäre). Für kleinere Kommunen ist es dann halt einfacher, das "einfach" einem großen Dienstleister komplett übernehmen zu lassen.

Was mich übrigens ursprünglich wunderte ist, dass auf den Sendungen, die über Deutsche Post E-POST Solutions versandt wurden, keinerlei Konsolidiererkennzeichnungen erkennbar sind. Gibt es hier etwa neuere (unsichtbare) Möglichkeiten (über den Matrixcode?). Oder rabattiert E-POST Solutions über ganz andere Wege, über die von Dir angesprochene Sortierung? Aber auch dieser Weg muss ja irgendwie von der BNetzA abgenommen sein, um vom "festgelegten" und auf der Sendung ausgewiesenen Standardporto abweichen zu dürfen, um keine Marktverzerrung zu riskieren oder Mitbewerber, einseitig schlechter zu stellen.

Meine erste Idee war, dass die Kommunen auf "IT.Niedersachsen" zugreifen würden, dass ist ja der "zentrale IT-Dienstleister der niedersächsischen Landesverwaltung sowie der Kommunen", wobei mir hier nicht ganz klar ist, ob die auch "Lettershop"- und Postversand-Funktionen anbieten bzw. (im "Nachgang") vermitteln. E-POST Solutions kennen wir hier übrigens auch bei den seinerzeitigen versand der Coronaschreiben des Landes, da gab es u.a. sogar datenschutzrechtliche Bedenken einer Datenweitergabe zwischen verschiedenen Behörden. Da hat man das dann einfach komplett privat outgesourct.

Scheinbar kann gerade der Bereich Wahlbenachrichtungen, speziell hinsichtlich der Kommunalwahlen, sehr vielfältig und interessant sein. Auch das bewegt sich ja im Großrahmen des modernen Postwesens. Deshalb auch meine Idee, hier Wahlbenachrichtigungen der verschiendenen Institutionen zusammen zu tragen.

Die Vielfältig- und Eigenständigkeit bemerkt das man aber auch im Inhalt, hier z.B. in den Anforderungen für die Briefwahl. Northeim fordert für die Beantragung die Rücksendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung im unterschriebenen Original. Göttingen erlaubt, zum Beispiel auch die Beantragungen, als ganz normale Email oder FAX zu versenden.

Beste Grüße
Thomas
 
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