Thema: Begriffsbestimmung: Frühverwendung
ligneN Am: 08.05.2010 13:52:00 Gelesen: 16421# 18@  
@ Henry [#15]

Hallo,

ich versuchs mal:

Frühverwendungen = in einem beschränkten Zeitraum ab Gültigkeit, bis die Marke regelmäßig "im Verkehr" (dh auf Ganzstück) zu finden ist. In der Klassik macht man einfach Belegestatistik, später wird es mit der Abgrenzung schwieriger.

"Erster nachgewiesener Verwendungstag" ist etwas anderes, nämlich das Eckdatum/eine Ende der Frühverendungsperiode.

Beispiel eine fiktive 7 Levonzen Schmetterling rosatürkis durchstochen des Königreichs Kannnichtfindien von 1854 (einen amtlichen Erstausgabetag nennen die späarlichen Quellen nicht, die Postverwaltung in der Hauptstadt setzte die Verteilung an die 11 landesweiten Postämter ab April 1854 in Gang):

Zeitraum bekannte Belegzahl

1854.

4.13 2
4.15 1
4.23 2
4.27 4
4.28 4
4.29 7
4.30 11

5.1 7
5.2 5
5.3 9
 



Erstausgabetag gibt es nicht.
1854.4.13 wäre der erste nachgewiesene Verwendungstag.
4.13-23 wäre die Frühverwendungsperiode.
Ausdehnung auf 4.28 wäre diskutabel (Stückzahl).

Aber: die geringe Stückzahl UND das fehlen einer geschlossenen Reihe von belegbaren Verwendungdaten lassen folgende Formulierung angeraten erscheinen:
"Frühverwendungen: 26. April 1854 und früher" (sc. 150% Aufschlag)

Vorabverwendungen = Verwendungen der Marken vor der Gültigkeit.
Das kann durchaus interessant sein, gerade im Hinblick auf Taxierungen, wenn nicht durchgeschlüpft.

Nicht interessant: Vorabverwendungen aus vollentwickelten Philazeiten mit Versandstellen, z. B. vorab erhaltene Quartalslieferungen der DBP/DP verklebt.
Ausnahme: mit Nachporto belegt und erkennbar keine Sammlermache. :-)

Gruß
ligneN
 

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