Thema: Recht: Gesetz für Virtuelle Hauptversammlung wird wohl zur Dauerregelung
Jürgen Häsler Am: 22.08.2021 18:01:54 Gelesen: 6275# 29@  
Hallo allerseits,

Zeit für ein kurzes Update zum Thema. In den letzten Monaten waren auf Seiten des Gesetzgebers keinerlei Aktivitäten bezüglich einer Verlängerung der COVID19-Sonderregelungen für Vereine erkennbar.

Alle coronabedingten Änderungen im Vereinsrecht laufen also wie geplant zum 31.12.2021 aus. Danach herrscht also wieder "Normalzustand". Das heißt, digitale (virtuelle) Mitgliederversammlungen sind ab 01.01.2022 nur bei Vorhandensein einer entsprechenden Satzungsregelung in der Vereinssatzung möglich.

Das heißt auch, dass die aufgeschobenen, satzungsgemäß (§ 32 BGB) durchzuführenden Mitgliederversammlungen nun nachzuholen sind bzw. der Vorstand gemäß § 36 BGB diese einzuberufen hat.

Denn es wird zunehmend fraglich, ob das in Absatz 2a des COVID19-Gesetzes genannte "Versammlungsverbot" noch greift, wenn die Mehrheit der Vereinsmitglieder geimpft/genesen ist und der Minderheit die Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltestes zugemutet werden kann sowie die Corona-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes eine Versammlung mit der angemeldeten Zahl der Vereinsmitglieder unter Einhaltung der Hygiene-Vorschriften und der Pflicht zum Tragen eines Mund/Nasen-Schutzes gestattet.

(2a) Abweichend von § 36 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliedersammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.

Der BDPh hat bereits gehandelt und die MV mit Termin 06. November 2021 nach Bonn einberufen. Bei anderen Verbänden steht die "Nachholung" der MV aber noch aus.

Fragt sich also, ob es genügt, wenn die Einberufung der verschobenen Mitgliederversammlung bis zum 31.12.2021 erfolgt und die Versammlung dann im Frühjahr 2022 stattfinden darf oder alles noch im Jahr 2021 über die Bühne gehen muss. Falls hier jemand Informationen hat, möge er/sie dies bitte an dieser Stelle mitteilen.

Viele Grüße
Jürgen Häsler
 
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