Thema: Wahlbriefumschläge, Wahlbenachrichtigungen, Wahlkarten und Wahlstempel
Araneus Am: 24.08.2021 13:57:30 Gelesen: 32042# 90@  
@ Heinrich3 [#89]

Hallo Heinrich,

der Kundennummer-Anteil innerhalb der Frankier-ID deines Briefes lautet 42C1DEC (die vollständige im Datamatrixcode verschlüsselte Kundennummer lautet 7000010893) gehört auch hier nicht der Stadt München als Absender. In meiner Sammlung habe ich Briefe, die die Bundeskasse in Trier für das Hauptzollamt Duisburg für Mahnungen für Kraftfahrzeugsteuer versendet hat, und die dieselbe Kundennummer aufweisen. Ich vermute, dass es sich bei dieser Kundennummer auch um eine der „Deutsche Post E-POST Solutions GmbH“ handelt, die jeweils als Dienstleister in Anspruch genommen wurde (siehe Beitrag [#85] auf dieser Seite).

Kurios finde ich das bayerische Staatswappen auf der Umschlagvorderseite, das sich in der Frankierzone befindet. Das ist eigentlich nicht zulässig. In der Post-Leitfaden „Automationsfähige Briefsendungen“ [1] heißt es auf Seite 23:

Bei der Nutzung von Frankiervermerken, bei denen die Frankierzone frei bleiben darf (z. B. DV-Freimachung, verkürzter Frankiervermerk), kann die komplette Fläche der Frankierzone farbig gestaltet werden. Frei stehende Grafiken (beispielsweise Logos oder Störer) sind zulässig, dürfen jedoch nicht in viereckiger Form dargestellt oder mit einem viereckigen Rahmen versehen werden.“ Bei einem Großauftrag drückt man bei der Post wahrscheinlich schon einmal ein Auge zu.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/D_d/dialogpost/downloads/automationsfaehige-briefsendungen-2020.pdf
 
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