Thema: Moderne Privatpost: RPV Briefservice, Cottbus
Stefan Am: 28.08.2021 15:49:11 Gelesen: 3555# 11@  
@ Briefuhu [#10]

Auf der Rückseite ein Aufkleber, hier vermerkt Empfänger verzogen und ein Stempel Kein Eintrag Umzugsdatenbank DPAG

Der Stempel "Kein Eintrag Umzugsdatenbank DPAG" verweist auf ein Thema, welches in den ersten Jahren der Liberalisierung des Postmarktes jahrelang für Ärger gesorgt hatte. Postkunden (hier Empfänger) stellten bei einem Umzug üblicherweise einen Nachsendeantrag bei der Deutschen Post AG, allerdings oftmals nicht bei dem (örtlichen) Postmitbewerber. Während die Deutsche Post AG aufgrund des vorhandenen Nachsendeantrages wusste, wohin eingehende Sendungen für den beauftragten Zeitraum X (Bsp. sechs oder zwölf Monate) nachgeschickt werden sollten, war dies dem Postmitbewerber oftmals unbekannt.

Die Deutsche Post AG wurde 1999 erstmals per Beschluss seitens der Bundesnetzagentur daraufhin dazu verpflichtet, die Umzugsdatenbank für Mitbewerber zur Einsicht freizugeben ("Blackbox"-Verfahren). Im Jahr 2001 begann die Deutsche Post AG nach mehrmaliger Aufforderung durch die Bundesnetzagentur (diverse Beschlüsse der damaligen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) diesen Beschluss von 1999 schrittweise in der Praxis umzusetzen. In [1] wird die neue Entgeltfestsetzung zum 01.05.2002 aufgezeigt (Beschluss BK 5b-02/007).

Diese Einsichtnahme erfolgte gegen Bezahlung und war so geregelt, dass Postmitbewerber passwortgeschützt online einen Namen + Adresse eingeben konnten. Wurde kein Treffer in der Datenbank gefunden, war die Recherche für den Postmitbewerber in dem Augenblick kostenfrei. Wurde ein Treffer, d.h. eine neue Nachsendeadresse angezeigt, wurde im Nachgang ein Entgelt fällig. Im Jahr 2002 wurde der Preis gemäß des Beschlusses der Bundesnetzagentur [1] auf 0,16 Euro je Treffer festgelegt (zuvor 0,12 Euro = 0,23 DM je Treffer).

Als Endkunde kann man auch heute noch bei der Beauftragung eines Nachsendeantrages der Weitergabe der neuen Nachsendeadresse (z.B. an Postmitbewerber aber auch an Absender unzustellbarer Sendungen mit Nachsendevermerk) widersprechen.

In [2] wird der gewerbliche Handel der Deutschen Post AG mit Adressen aufgezeigt, wobei hier von 8 Mio. Umzügen pro Jahr ausgegangen wird:

"Ca. 90 % der Versandhandelsunternehmen, 70 % der größten Versicherungen und ein Großteil der Banken kaufen bei der Deutschen Post Adress Umzugsinformationen ein.[5] Pro Jahr melden ca. 4 Millionen Privatpersonen ihren Umzug über den Nachsendeauftrag.[6] Das sind ca. 50 % aller Umziehenden pro Jahr.[7] Aufgrund der hohen Qualität der Daten aus den Nachsendeaufträgen und der hohen Anzahl von Umzugsadressen kann die Deutsche Post Adress als Marktführer im Bereich der Vermarktung von Umzugsadressen bezeichnet werden. Jede Umzugsadresse aus einem Nachsendeauftrag, bei dem der Nutzer der Weitergabe seiner Adresse nicht widersprochen hat, wird schätzungsweise bis zu zehn Mal zu jeweils 1,20 Euro aktualisiert."

Gruß
Pete

[1] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK5-GZ/2002/BK5-02-0007/BK5-02-0007_Download.pdf?__blob=publicationFile&v=3
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Post_Adress
 
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