Thema: Österreich Ganzsachen Privatpostkarten
Cantus Am: 08.09.2021 03:40:56 Gelesen: 3938# 12@  
Die Verwendung einer Stempelmarke ist eine Art, Gebühren (Gebührenmarke), Steuern (Steuermarke) oder Abgaben, vor allem im Verkehr mit Ämtern, bargeldlos zu entrichten. Die so entrichtete Gebühr ist die Stempelsteuer [1].

Österreich führte als erster Staat 1854 das System der Stempelmarke ein, was den Amtsweg beschleunigte, zuvor mussten Dokumente tatsächlich am eigens dafür eingerichteten Stempelamt abgestempelt werden. Mit der Stempelmarke, die allerorten erhältlich waren, konnte das Dokument direkt bei der behandelnden Behörde vergütet werden.

Stempelsteuern gibt es heute noch beispielsweise in Österreich in Form von Stempelgebühren für zahlreiche kostenpflichtige Amtsvorgänge, beispielsweise beim Ausstellen von Ausweisen, Zeugnissen oder Beurkundungen (seit 2002 aber nicht mehr mit Stempelmarken zu entrichten). In Österreich gilt das Gebührengesetz (BGBl. Nr. 267/1957). Die Stempelmarke, die es seit 1854 gab, wurde mit der Euro-Umstellung seit Anfang 2002 abgeschafft. Seitdem werden Stempelgebühren bei der Amtskassa oder Überweisung auf ein Konto der Behörde entrichtet [2].

Am 26.8.1910 schickte die Firma Kreisler aus Wien eine Postkarte nach Südtirol, die rückseitig eine Rechnung für gelieferte Kapseln für Kühe aufweist. Die bei jeder Rechnung damals erforderliche Stempelsteuer ist in diesem Fall nicht durch Aufkleben einer Marke geschehen, sondern wurde bereits vorab auf die private Ganzsachenpostkarte aufgedruckt; das deutet auf eine häufige Verwendung dieser Art von Geschäftspostkarte hin, dennoch sind solche Karten nur sehr selten zu finden.





Schneiderbauer PP 14

Viele Grüße
Ingo

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Stempelmarke
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Stempelsteuer#%C3%96sterreich
 
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