Thema: Österreich: Mi. 3546 springt von 1.200 auf 3.000 Euro Katalogwert
DL8AAM Am: 09.09.2021 14:19:59 Gelesen: 7538# 15@  
@ drmoeller_neuss [#11]

Vielleicht kann Richard einmal nachfragen, ob laut den ABGs der österreichischen Post ein Goldbarren auf dem Umschlag einer Sendung befestigt werden darf. Wenn das nicht erlaubt wäre, wäre die Marke zumindest mit Zierfeld nicht frankaturgültig und damit nicht katalogisierbar.

Eine andere Frage ist auch, wie das zolltechnisch aussieht. Muss ich etwa für das Zierfeld eine CN22 ausfüllen? Ich exportiere ja 50 € in Gold. Und selbst wenn das "Zierfeld" einen Frankierwert haben würde, könnte man so doch wunderbar internationale "Im- und Exportregeln" aushebeln. Was sagt die UPU zu solchen Konstruktionen? Es gibt ja auch Beschränkungen hinsichtlich der Briefmarkenmotive.

Und Zweites, verstehe ich das richtig, dass die österreichische Post einen "Wert" von 550 Euro, d.h. € 500 [theoretischer] "Frankaturwert" plus 50 € als Draufgabe "in Gold", regulär (nicht rabattiert) für nur 500 € verkauft? Gibt es da eventuelle handelsrechtliche Auflagen? Regulärer "Neu-Waren"-Verkauf unter dem echten Wert? Oder wettbewerbsrechtlich? Gäbe es da betroffene (belastete) Mitbewerber?

Denn alles rechnet sich das doch nur, wenn im Rahmen einer Art von Mischkalkulation, die Post davon ausgeht, dass sie für diese Postwertzeichenausgabe niemals jemals eine Leistung von mehr als 50 € (Goldübergabe) erbringen muss/kann. Zumal es wohl überhaupt keine (versprochene) Nutzung, zumindest im Rahmen dessen, für das das verkaufte Gut gedacht ist (d.h. als Postwertzeichen), gibt. Vorsätzlich so etwas dann "so überteuert" (zu fast 1000%) zu verkaufen, klingt (...) schon fast sittenwidrig. Klingt ... Im Prinzip verkauft doch die Post, mangels einer Nutzungsmöglichkeit (des "Warengutscheins"), mit Vorsatz eine Ware (Gold) im Wert von 50 € für 500 €. Vielleicht nicht sittenwirdrig, aber das hat immer noch ein Geschmäckle von Unseriösität.

Postphilatelitische "Spätrömische Dekadenz" ...

Leider hat der MICHEL - unter den derzeitigen (eigenen) Regeln - ja wohl keine andere Wahl, als das trotzdem zu katalogisieren. Das ist halt das Problem, wenn "gute" sachliche Regeln, auf bewusst aushebelndes, "schlechtes" Tun trifft. Nur wie will der MICHEL hier eine allgemeingültige "Ausschlussregel" formulieren, ohne dass sie, als parteiische Richter selbst "Teil des Spiels" werden. Im Idealfall dokumentieren sie ja nur "sachlich" Dinge, ohne echten Ermessensspielsraum durch entsprechende Abgrenzungskriterien, ohne "Fehlermöglichkeit".

Beste Grüße
Thomas
 
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