@ DL8AAM
[#30]Also ich würde einmal das lesen, was die Post einem auf die Sendung pappt.
Man ist hier nämlich im Abgabenrecht, und da gelten Fristen und Rechtsbehelfe, die an zuständige Behörden ggf. gestellt werden müssen. Nur wenn ich die Plastikhülle nicht öffne oder öffnen möchte -ann muss ich auch den Schaden tragen („selber schuld“).
Die Post ist hier nicht der Ansprechpartner…
Viele Grüße
Nachtreter