Thema: 19 % Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren ab 5,23 Euro seit 1.7.2021
drmoeller_neuss Am: 13.09.2021 21:29:12 Gelesen: 17464# 32@  
@ 10Parale [#29]

Du musst beim zuständigen Hauptzollamt fristgerecht Einspruch einlegen. Dort wird man sich freuen, Deinen Einspruch von 1,23 Euro zu bearbeiten.

Wenn die Mitarbeiter irgendwann auf dem Zahnfleisch gehen, weil die Überstundenbelastung unerträglich wird, wird selbst der gutmütigste Beamte zum Revoluzzer.

Zeitgleich solltest Du ein Schreiben mit der Kopie des Umschlages an Deinen Bundestagsabgeordneten und an Deinen Europa-Abgeordneten aufsetzen, und höflich anfragen, ob das den Grundsätzen des freien Warenhandels entspricht.

Als konstruktiver Bürger kannst Du noch auf den § 156 AO "Absehen von der Steuerfestsetzung" hinweisen.

Der Finanzminister kann zur Vereinfachung der Verwaltung durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Bagatellbeträge bis maximal 25 Euro nicht erhoben werden. Das ist keine Großzügigkeit des Fiskus, sondern knallhartes betriebswirtschaftliches Kalkül, wenn die Kosten für die Steuererhebung die Steuereinnahmen überschreiten.

Irgendwie kann ich die Bürger verstehen, die in ihrer Einkommenssteuererklärung ein zweites Fachbuch aufschreiben oder die Bund-Neuheiten als Portokosten für die Verwaltung der Mietwohnung absetzen, um sich diese Kosten vom Staat wiederzuholen.

Und dann gibt es noch den zivilen Ungehorchsam: Mein letzter Einkauf kam aus Großbritannien in einem kleinen unauffälligen Briefumschlag ohne weitere Abgaben. :)
 
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