@ Nachtreter
[#31] Die Post ist hier nicht der AnsprechpartnerDoch, zumindest die 6 € für die nicht notwendige, ungerechtfertigte Dienstleistung der DPAG muss man von der Post zurückfordern.
Und wenn ich es richtig verstanden habe, führt die DPAG die Verzollung im Auftrag des Zolls sogar mit DPAG-Personal selbst durch. Und genau dafür erhebt die Post ihre Gebühr in Höhe von 6 €. Gut die 1,23 € muss man wohl wirklich erst vom Staat per Widerspruch zurückfordern. Die Frage ist nur, ob der gesamte Rückabwicklungsprozess, dann ebenfalls über die DPAG durchgeführt wird. Aber es stimmt, wirklich erst die Informationen zum Rechtsbehelf im Steuerbescheid lesen, zumindest hinsichtlich der 1,23 €.
Ich würde aber erst einmal bei der Postfiliale reklamieren (aber die Widerspruchsfrist aus dem Steuerbescheid nicht übersehen), womöglich hat die Post inzwischen ja auch ein spezielles Verfahren dafür aufgesetzt.
Und für einen eventuellen Schaden, der durch das Fehlverhalten der DPAG (ungerechtfertigte Aussonderung zur Verzollung) entstanden ist, sollte ebenfalls die DPAG der erste Ansprachpartner sein.
Beste Grüße
Thomas