Thema: 19 % Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren ab 5,23 Euro seit 1.7.2021
DL8AAM Am: 14.09.2021 14:34:44 Gelesen: 17306# 39@  
@ 10Parale [#37]

doch aufwändiger erscheint (Zeit, Nerven, Geld) als der Ertrag

Du musst das, wie 22028 schrieb, sportlich sehen. Sowas kann auch richtig Spass machen. Zumal, Du wie es jetzt wohl auch aussieht, keine wirklichen zusätzlichen Kosten hast. Bescheid online anfordern und Widerspruch per Email einlegen. Sieht sogar so aus, als ob Du den Beleg trotzdem im Original behalten kannst, da ja wohl auch die Anlagen online verschickt werden können.

Und wenn sich keiner wehrt, bzw. keine merkenswerte (!) Masse Widerspruch einlegt, hat die Post/Zoll erst einmal auch kein Bedürfnis, die (noch) nicht funktionierenden Abläufe wasserdicht anzupassen. Oder wieder praktikable Freigrenzen in Kraft setzen. "Freigrenzen" sind ja keine Geschenke an den Bürger, sondern haben ja auch einen echten sinnvollen Sinn.

Die Grundidee hinter der Reform, die Steuergerechtigkeit (und die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen), ist ja vom Grundprinzip erst einmal auch nicht ganz so falsch. Nur die Umsetzung, inkl. der Freigrenze, lässt noch sehr zu wünschen übrig. Und wenn das IOSS-Verfahren so funktioniert, wie es gedacht ist, wäre das ein praktikable Lösung für den gewerblichen B2P-Export in die EU. Die privaten P2P-Geschenke der Oma in Amerika an die Enkelchen in D bleiben (entgegen meiner ursprünglichen Befürchtung) ja auch bis 45 € steuerfrei. Wenn die Oma die CN22 richtig befüllt. ;:-)

Nur wenn man seine Rechte nicht in Anspruch nimmt, ändert sich nichts.

Beste Grüße
Thomas
 
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