@ lueckel2010
[#19]Etwas derartiges (Wunschabstempelung als Kopfsteher) ist mir noch nicht zu Ohren gekommen. das muß aber nichts heißen.
Die Entwertung erfolgte ja im Bogen mit Stempeln die mehrere Einzelformen beinhalteten. Da kann schon einmal das Stempelgerät verkehrt herum aufgesetzt worden sein (kennt ja jeder bei evtl. verkehrt aufgesetzten sonstigen Stempeln).
Trotzdem bleiben bei mir beide Varianten im Besitz.