Thema: Oliver Estelmann: Ich trete aus mindestens drei BDPh Vereinen aus !
drmoeller_neuss Am: 23.09.2021 07:36:40 Gelesen: 1562# 2@  
@ Oliver Estelmann [#1]

Den Sinn von Mehrfachmitgliedschaften im BDPh konnte ich noch nie nachvollziehen.

Der BDPh sieht aber in seiner Beitragsordnung von 2019 vor, dass Mitglieder auf Wunsch nur einmal den an den BDPh abzuführenden Beitragsanteil zahlen müssen. Allerdings muss das Mitglied hier selbst aktiv werden. (siehe die Kapitel im Anhang). Vielleicht kennen diese Regelung zu wenige Mitglieder.

Im übrigen sehen die Satzungen vieler Vereine bereits jetzt eine "B-Mitgliedsschaft" ohne BDPh-Beitrag vor. Das ist sicherlich eine Grauzone, aber die Androhung solcher Vereine, auch vollständig, d.h. mit allen Mitgliedern aus dem BDPh auszutreten zu können, hat den BDPh bislang vor stärkerem Druck abgehalten.

5 c. Für den Verband Philatelistischer Arbeitsgemeinschaften e.V. gilt die Regelung, dass nur für solche Mitglieder der angeschlossenen Vereine der Jahresbeitrag zu entrichten ist, für die nicht bereits über einen Verband ein Beitrag abgeführt wird. Die Beitragspflicht entfällt für ausländische Mitglieder, die bereits Mitglied in einem der FIP angeschlossenen Verband sind. Die Nachweispflicht obliegt dem Verband Philatelistischer Arbeitsgemeinschaften e.V

e. Bei Personen, die Mitglied in mehreren Vereinen sind, die einem Mitgliedsverband des BDPh angehören, wird der von den Mitgliedsverbänden an den BDPh abzuführende Beitragsanteil auf Wunsch des Mitgliedes nur einmal erhoben. In diesem Fall bestimmt das Mitglied, über welchen Verein und Verband der Jahresbeitrag abzuführen ist. Der Wunsch ist an die Bundesgeschäftsstelle zu richten. Einzel- und Familienmitglieder sind von dieser Regelung ausgeschlossen.


[1] https://www.bdph.de/fileadmin/Dateien/Downloadbereich/Der_Verband/2019-11-09_Beitragsordnung.pdf@ Oliver Estelmann [#1]
 
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