Thema: Betrug zum Schaden der Post
Winni451 Am: 28.09.2021 20:06:31 Gelesen: 37208# 171@  
@ lueckel2010 [#170]

Hallo zusammen,

meine Auffassung (und damit meine ich nicht Rechtsauffassung) ist, dass ich, wenn ich vorsätzlich mit der Dummheit meines Gegenüber rechne, und dann etwas zu meinem Vorteil mache was eindeutig gegen z.B. die AGB verstößt, habe ich die 1. Linie definitiv bereits überschritten.

Und das trifft auf diesen Fall zu, sollte es in der Absicht des Absenders gewesen sein Porto zu sparen durch wissentliches/vorsätzliches "Zechprellen".

In diesem Fall speziell bin ich der Meinung, die Post geht davon aus, dass der Kunde "nett" ist und sich keinen unlauteren Vorteil verschaffen will, dann ist das Fehlen der Erhebung des Nachportos ein Problem der Post und das Erheben des Nachportos ein netter Service der Post mit Hinzufügen einer Aufwandsentschädigung für den Service, man könnte es auch als Vertragsstrafe betrachten. Ob die zu hoch ist oder nicht ist erst die 2. Frage.

Um herauszufinden, ob das betrügerisch war, müssten wir somit vom Absender erfragen in welcher Art und mit welcher Motivation er den Brief abgeschickt hat. Also reine Spekulation. Trotzdem stört mich ein bisschen die "Beweisumkehr".

Grüße
Winfried
 
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